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Gründung eines Arbeitgeberzusammenschlusses

Arbeitgeberzusammenschlüsse (AGZ) sind Kooperationen mehrerer Unternehmen, um Arbeitgeber gemeinsam zu beschäftigen. Durch Nachfrage nach ähnlichen Kompetenzen zu unterschiedlichen Zeiten entstehen Vollzeitarbeitsplätze und damit Kontinuität und Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es entfallen Leerlauf und Einarbeitungsphasen für saisonale Arbeitskräfte.

 

AGZ binden Fachkräfte und ermöglichen die Auslastung von Spezialisten durch mehrfache Nutzung, wo sich das Unternehmen die Kosten allein nicht leisten würde. So entsteht Planbarkeit und Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Alleiniger Arbeitgeber für die in Mitgliedsunternehmen eingestezten Beschäftigten ist der Arbeitgeberzusammenschluss. Ein AGZ-Beschäftigter hat meist 2 bis 4 Arbeitsplätze über das Jahr verteilt, saisonal aufeinander folgend oder halbtags, tage- oder wochenweise wechselnd.

 

Das AGZ-Management, übernimmt die Koordination der Arbeitskräfteteilung und kann weitere Personaldienstleistungen erbringen, wie z.B. gemeinsame Aus- und Weiterbildung.

 

Die potentielle Gründung eines AGZ in Neukölln wird aktuell vom Unternehmensnetzwerk Neukölln-Südring e.V. initiiert. Zu diesem Zweck werden die Bedarfe interessierter Unternehmen in Neukölln eruiert, der AGZ als Instrument fachkräftesichernden und progressiven Personalmanagements vorgestellt und Handlungsschritte für die Gründung eines AGZ erarbeitet.


Wir würden uns freuen, Sie und Ihr Unternehmen für einen Arbeitgeberzusammenschluss in Neukölln zu interessieren! Wir werden uns deshalb in den nächsten Wochen mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Gerne können auch Sie sich mit uns in Verbindung setzen!

 

Das Projekt wird maßgeblich unterstützt von
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